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Schöffinnen und Schöffen

Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen

Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung, der dritten Gewalt im Staat. Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Die Niedersächsische Verfassung bestimmt dazu: „Die rechtsprechende Gewalt wird im Namen des Volkes durch die nach den Gesetzen bestellten Gerichte ausgeübt. Die Gerichte sind mit Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern sowie in den durch das Gesetz bestimmten Fällen mit ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt." Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht bereits seit über 130 Jahren die Beteiligung von Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz vor.

Die Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsprechung ist bis heute eine wichtige Errungenschaft des modernen rechtsstaatlichen Strafprozesses. Schöffinnen und Schöffen gestalten den Strafprozess mit. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Dadurch erfolgt eine demokratische Kontrolle der Justiz. Die Strafgerichtsbarkeit wird transparenter. Dies führt zu einem besseren Verständnis der Entscheidungen und zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Strafjustiz.

Gerichte mit Schöffenbeteiligung

Schöffinnen und Schöffen werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts, des erweiterten Schöffengerichts und des Jugendschöffengerichts eingesetzt. Das Schöffengericht und das Jugendschöffengericht sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. Das erweiterte Schöffengericht tagt mit zwei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern und zwei Schöffinnen oder Schöffen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Schöffenamt enthält die zum Download angebotene Broschüre„Bürgerinnen und Bürger im Richteramt - Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz in Niedersachsen"

Schmuckgrafik (zum Artikel: Schöffen) Bildrechte: grafolux & eyeserver
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